Treueprogramm

Allgemeine Vertragsbedingungen

Gültig: ab 15.06.2022 

Daten der Dienstleisterin

  • Betreibende Firma: SÁ-RA Termál Kft.
  • Niederlassung: Hotel HEGIQ****, 9437 Hegykő, Fürdő u. 9.
  • Sitz: 9437 Hegykő, Fürdő u. 5.
  • Handelsregisternummer: 08-09-008517
  • Steuernummer: 11929736-2-08
  • Bankkontonummer: 10300002-43612226-00003285

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Vorliegende "Allgemeine Vertragsbedingungen" regeln die Inanspruchnahme der Unterkünfte des durch die Dienstleisterin betätigten Hotels HEGIQ**** und deren Dienstleistungen.

2.2. Spezielle, individuelle Bedingungen bilden nicht den Teil der mitgeteilten Allgemeinen Vertragsbedingungen, schließen aber den Abschluss von Sondervereinbarungen mit den Reisevermittlern, -organisatoren unter den fallweise je anderen, dem Geschäftstyp entsprechenden Konditionen nicht aus.

3. Vertragsparteien

3.1. Die von der Dienstleisterin erbrachten Dienstleistungen werden von dem Gast in Anspruch genommen.

3.2. Sofern die Bestellung der Dienstleistungen von dem Gast direkt bei der Dienstleisterin vorgenommen wird, so gilt der Gast als Vertragspartei. Die Dienstleisterin und der Gast gelten gemeinsam – bei der Erfüllung der Bedingungen – als Vertragsparteien (im Weiteren: Parteien).

3.3. Wenn die Bestellung der Dienstleistungen im Auftrag des Gastes von einer Dritten (im Weiteren: Vermittler) bei der Dienstleisterin abgegeben wird, werden die Bedingungen der Zusammenarbeit durch den zwischen der Dienstleisterin und dem Vermittler abgeschlossenen Vertrag geregelt. In diesem Fall ist die Dienstleisterin nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der Gast vom Dritten rechtsmäßig vertreten wird.

3.4 Mit Rücksicht auf die Gesundheitssicherheitsrisiken der Tätigkeit kann die Dienstleisterin die Dienstleistungen nur in dem Fall gewährleisten, wenn der Gast seinen Namen, seine Wohnanschrift und Erreichbarkeit vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung zur Verfügung der Dienstleisterin gestellt hat.

4. Abschluss des Vertrags, Art, Abänderung der Buchung, Mitteilungspflicht

4.1. Auf die mündliche oder schriftliche Anfrage des Gastes sendet die Dienstleisterin ein Angebot zu. Wenn keine konkrete Bestellung binnen 24 Stunden nach der Zusendung des Angebots eingeht, ist das Angebot seitens der Dienstleisterin nicht mehr bindend.

4.2.Der Vertrag kommt mit der durch die Dienstleisterin schriftlich zugesendeten Bestätigung der von dem Gast schriftlich oder mündlich abgegebenen Buchung zustande und so gilt dieser als schriftlich abgeschlossener Vertrag.
Die mündlich abgegebene Buchung, Vereinbarung, Abänderung oder die mündliche Bestätigung durch die Dienstleisterin sind nicht mit einem Vertrag gleichwertig.

4.3. Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistungen gilt für einen befristeten Zeitraum.
a. Wenn der Gast das Hotel vor dem Ablauf des bestimmten Zeitraums endgültig verlässt, ist die Dienstleisterin zum ganzen Gegenwert der im Vertrag bestimmten Dienstleistung berechtigt. Die Dienstleisterin ist berechtigt, das vor dem Ablauffrist leer gewordene Zimmer wieder zu verwerten.

b. Zur durch den Gast angeregten Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistung ist die vorherige Genehmigung der Dienstleisterin notwendig. In diesem Fall kann die Dienstleisterin die Bezahlung des Preises der bereits erbrachten Dienstleistung fordern.

4.4. Zur Abänderung und/oder zur Ergänzung des Vertrags ist eine durch die Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung notwendig.

5. Stornobedingungen

5.1. Falls die Dienstleisterin in ihrem Angebot keine andere Bedingung festgelegt hat, ist die von der Vertragsstrafe freie Stornierung der Unterkunft-Dienstleistung bis 14:00 Uhr nach der Ortszeit am 15. Tag vor dem Tag vor der Ankunft möglich.
a. Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistungen durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf einer im Vertrag bestimmten Art bis zur angegebenen Frist nicht gewährleistet hat, wird die Dienstleistungspflicht der Dienstleisterin aufgehoben.
b. Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistungen durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf einer im Vertrag bestimmten Art bis zur angegebenen Frist gewährleistet hat, und bis 18:00 Uhr nach der Ortszeit am Ankunftstag nicht eincheckt oder das Hotel von ihrer späteren Ankunft nicht in Kenntnis setzt, macht die Dienstleisterin Vertragsstrafe in der im Vertrag bestimmten Höhe, aber mindestens in Höhe des Preises der Unterkunft für einen Tag geltend.

5.2. Bei der Buchung ihrer an spezielle Konditionen gebundenen Produkte, Gruppenreisen oder Veranstaltungen legt die Dienstleisterin von den Obenerwähnten abweichende, in einem individuellen Vertrag bestimmten Bedingungen fest.

6. Preise

6.1. Die Zimmerpreise des durch die Dienstleisterin betriebenen Hotels (Rack Rate) sind auf der Internetseite des Hotels angegeben. Die Preislisten der sonstigen Dienstleistungen stehen in der gegebenen Bereichen des Hotels (Restaurant, Wellness) zur Verfügung.

6.2. Die Dienstleisterin behält sich vor, seine bekanntgegebenen Preise ohne vorherige Ankündigung frei zu ändern.

6.3. Die aktuellen Begünstigungen, Aktionen, sonstige Angebote werden auf der Internetseite hotelhegiq.hu veröffentlicht.

6.4. Als erwachsenenfreundliche Unterkunft empfängt das Hotel ausschließlich Gäste über 14 Jahre mit Unterkunft entweder in einem Grundbett oder in einem mobilen Zusatzbett, Die einschlägigen Preise sind auf der Internetseite hotelhegiq.hu veröffentlicht.

7. Zahlungsarten, Sicherheiten

7.1. Die Dienstleisterin verlangt den Gegenwert ihrer an die Vertragspartei erbrachten Dienstleistungen spätestens nach der Inanspruchnahme, vor dem Verlassen des Hotels, sie kann aber im Rahmen einer individuellen Vereinbarung auch eine Möglichkeit zur nachträglichen Bezahlung gewähren.

7.2. Zur Sicherung der Inanspruchnahme der Dienstleistungen nach dem Vertrag und zur Garantierung der Begleichung des Gegenwertes kann die Dienstleisterin;

a. Kreditkartendaten verlangen, während dessen 40%, 70% oder 100% des Gegenwertes der bestellten und bestätigten Dienstleistungen auf der Kreditkarte gesperrt werden,

b. eine Vorauszahlung mit Überweisung für einen Teil des Betrags oder den ganzen zahlbaren Betrags verlangen.

7.3. Die Vertragspartei kann ihre Rechnung in HUF und/oder in EUR begleichen.

a. Die Vertragspartei kann ihre Rechnung in HUF begleichen. Zwecks der Rechnungsbegleichung nimmt die Dienstleisterin Euro außer dem ungarischen Forint an. Die Umrechnung beziehungsweise die Rechnungsstellung erfolgt in jedem Fall an dem am Tag der Bezahlung gültigen Devisenwechselkurs der Ungarischen Nationalbank. Bei einer Barzahlung in der Währung Euro begleicht die Dienstleisterin das eventuelle Wechselgeld in der Währung Euro.

b. Die Dienstleisterin nimmt bargeldloser Zahlungsmittel (Kreditkarte, Széchenyi-Erholungskarte, ferner aufgrund eines gesonderten Vertrags; Geschenkgutschein, Voucher, usw.) an. Die jeweilige aktuelle Liste von diesen wird auf Wunsch zur Verfügung der Vertragspartei gestellt. Bei der Buchung ist diesbezüglich für die Vertragspartei empfehlenswert, die Möglichkeit der Zahlung mit dem ausgewählten bargeldlosen Zahlungsmittel zu klären.

7.4. Alle mit der Anwendung jeder Zahlungsart verbundenen Kosten belasten die Vertragspartei beziehungsweise ihre SZÉP-Karte/Kreditkarte.

8. Art und Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistung

8.1. Die Gäste können das Hotelzimmer am Tag der Ankunft ab 14:00 Uhr beziehen (Check in), und sie sind verpflichtet, das Zimmer am Tag der Abreise am Vormittag bis 10:00 Uhr zu verlassen (Check out), es sei denn, dass die Dienstleisterin nach einer vorherigen Abmachung für die Vertragspartei eine frühere Ankunft (Early check in) beziehungsweise eine spätere Abreise (Late check out) ermöglicht. Die jeweilige Preisliste enthält den Preis der früheren Ankunft beziehungsweise der späteres Abreise.

8.2. Wenn der Gast das Zimmer am Tag der Ankunft vor 06:00 Uhr morgen beziehen möchte, so muss er den Preis für die vorherige der Dienstleisterin bezahlen.

9. Haustiere

9.1. Die Dienstleisterin empfängt an der Unterkunft keine Haustiere.

10. Ablehnung der Vertragserfüllung, Aufhebung der Dienstleistungspflicht

10.1. Die Dienstleisterin ist berechtigt, den Vertrag über Unterkunft-Dienstleistung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, so die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern, wenn:

a. der Gast das für ihn bereitgestellte Zimmer beziehungsweise das Gebäude nicht bestimmungsgemäß benutzt,

b. der Gast die Sicherheit, die Ordnung des Hotels verletzt, sich seinen Angestellten gegenüber tadelhaft, grob benimmt, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, bedrohliches, beleidigendes oder anderes unannehmbares Verhalten aufweist,

c. der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet oder sein hygienischer Zustand nicht entsprechend ist,

d. die Vertragspartei seiner im Vertrag festgelegten Pflicht zur Leistung von Vorzahlungen bis zum vereinbarten Termin nicht Genüge tut.

10.2. Wenn der Vertrag zwischen den Parteien wegen „höherer Gewalt“ nicht erfüllt, erlischt der Vertrag.

11. Unterbringungsgarantie

11.1. Wenn das Hotel der Dienstleisterin die im Vertrag bestimmten Dienstleistungen aus eigenem Verschulden (z. B. Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme, usw.) nicht erbringen kann, ist die Dienstleisterin verpflichtet, für die Unterbringung des Gastes unverzüglich zu sorgen.

11.2. Die Dienstleisterin ist verpflichtet:

a. die im Vertrag festgelegten Dienstleistungen zu den in der Bestätigung angeführten Preisen für den vereinbarten Zeitraum – oder bis zur Beseitigung der Hindernisse – in einer anderen Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie zu erbringen/anzubieten. Alle mit der Bereitstellung der Ersatzunterkunft verbundenen Mehrkosten belasten die Dienstleisterin;

b. dem Gast eine einmalige unentgeltliche Telefonanrufmöglichkeit zu ermöglichen, damit er die Änderung seiner Unterkunft mitteilen kann;

c. dem Gast einen kostenlosen Transfer zum Zwecke des Umziehens in die angebotene Ersatzunterkunft und zum Zwecke des eventuellen späteren Zurückziehens zu bieten;

11.3. Wenn die Dienstleisterin diesen Verpflichtungen restlos nachkommt beziehungsweise wenn der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft angenommen hat, kann die Vertragspartei keinen nachträglichen Schadenersatzanspruch geltend machen.

12. Krankheit, Tod des Gastes

12.1. Wenn der Gast während der Zeitdauer der Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistung erkrankt und ist dadurch nicht in der Lage, in seinem eigenen Interesse zu verfahren, bietet die Dienstleisterin medizinische Hilfe an.

12.2. Im Fall der Krankheit/des Todes des Gastes beansprucht die Dienstleisterin eine Kostenkompensation von den Angehörigen, Erben beziehungsweise den Kostenträgern des Kranken/des Verstorbenen hinsichtlich der eventuellen medizinischen und sonstigen Verfahrenskosten, des Gegenwertes der vor dem Todesfall in Anspruch genommenen Dienstleistungen und der durch die Krankheit/den Todesfall an den Ausstattungen, den Einrichtungsgegenständen entstandenen Schäden.

13. Rechte der Vertragspartei

13.1. Laut Vertrag ist der Gast berechtigt, das reservierte Zimmer sowie die Einrichtungen in seiner Unterkunft, die zu den üblichen Dienstleistungsbereichen gehören und keinen speziellen Bedingungen unterliegen, bestimmungsgemäß zu benutzen.

13.2. In Verbindung mit den durch die Dienstleisterin erbrachten Dienstleistungen kann der Gast während der Zeitdauer seines Aufenthaltes in der Unterkunft eine Beschwerde einlegen. Die Dienstleisterin verpflichtet sich, die in diesem Zeitraum bei ihr schriftlich, auf nachgewiesener Art eingereichte (oder durch sie protokollierte) Beschwerde zu bearbeiten.

13.3. Das Beschwerderecht des Gastes erlischt nach seiner Abreise aus dem Hotel.

14. Pflichten der Vertragspartei

14.1. Die Vertragspartei ist verpflichtet, den Gegenwert der im Vertrag bestellten Dienstleistungen bis zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt und auf der dort bestimmten Art zu begleichen.

14.2. Der Gast sorgt dafür, dass sich die seiner Verantwortung unterstehenden Kinder unter 18 Jahren nur unter der Aufsicht eines Erwachsenen im Hotel der Dienstleisterin aufhalten sollen, für die durch das Kind verursachten Schäden tragen die Eltern die ganze Verantwortung. Die Saunas des Wellnessbereichs des Hotels können von den Kindern aus gesundheitlichen Gründen nicht besucht werden, diesbezüglich ist die Aufsicht der Kinder die Verantwortung der Eltern.

14.3. Der Gast kann eigene Speisen, Getränke auf das Gebiet des Hotels nicht einführen.

15. Schadenersatzpflicht der Vertragspartei

Der Gast haftet für sämtliche Schäden und Nachteile, die bei der Dienstleisterin oder bei einem Dritten aus dem Verschulden des Gastes oder seines Begleiters oder der seiner Verantwortung unterliegenden anderen Personen entstehen. Der Gast ist verpflichtet, den durch ihn verursachten Schaden der Dienstleisterin zu bezahlen. Diese Verantwortung besteht auch in dem Fall, wenn der Geschädigte berechtigt ist, den Ersatz seines Schadens direkt von der Dienstleisterin zu beanspruchen.

16. Rechte der Dienstleisterin

Wenn der Gast seiner Zahlungspflicht bezüglich der Bezahlung des Preises der in Anspruch genommenen oder im Vertrag bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen, vertragsstrafpflichtigen Dienstleistungen nicht nachkommt, steht der Dienstleisterin ein Pfandrecht zur Sicherung ihrer Forderungen bezüglich der persönlichen Gegenstände des Gastes, die er ins Hotel mitgebracht hat, zu.

17. Pflichten der Dienstleisterin

Die Dienstleisterin ist verpflichtet;

a. die aufgrund des Vertrags bestellten Unterkunft- und sonstigen Dienstleistungen nach den gültigen Vorschriften und Dienstleistungsstandrads zu erbringen;

b. die schriftliche Beschwerde des Gastes zu überprüfen und die zur Problembewältigung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und diese schriftlich festzulegen.

18. Entschädigungspflicht der Dienstleisterin

18.1. Die Dienstleisterin haftet für alle dem Gast zugefügten Schäden, die innerhalb ihrer Anlagen aus dem Verschulden der Dienstleisterin oder ihrer Angestellten eintreten.

a. Die Haftung der Dienstleisterin erstreckt sich nicht auf die Schadenereignisse, die aus einem den Angestellten und den Gästen der Dienstleisterin nicht zurechenbaren, unabwendbaren Grund entstehen oder die durch den Gast selbst verursacht wurden.

b. Die Dienstleisterin kann solche Bereiche im Hotel zu bestimmen, die vom Gast nicht betreten werden dürfen. Für die Schäden, Verletzungen, die in solchen Bereichen auftreten, übernimmt die Dienstleisterin keine Haftung.

c. Die Benutzung des Wellnessbereichs des Hotels erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes, in der Wassernähe besteht erhöhte Rutschgefahr, das Hotel haftet für die daraus resultierenden Unfälle nicht.

d. Der Gast muss den bei ihm entstandenen Schaden bei dem Hotel sofort melden und muss alle notwendigen Daten, die zur Klärung der Umstände des Schadenfalls, eventuell zur Aufnahme des polizeilichen Protokolls / zum Verfahren der Polizei notwendig sind, zur Verfügung des Hotels stellen.

18.2.1. Die Dienstleisterin haftet auch für den Schaden, der bei dem die Unterkunft in Anspruch nehmenden Gast infolge des Verlustes, der Zerstörung oder der Beschädigung seines Eigentums in dem Fall entsteht, wenn der Gast dieses an den durch die Dienstleisterin dazu bestimmten beziehungsweise im Allgemeinen für diesen Zweck vorgesehenen Orten oder im Safe seines Zimmers aufbewahrt hat oder wenn es dem Angestellten der Dienstleisterin übergeben wurde, von dem der Gast glauben konnte, das er zur Entgegennahme seines Eigentums berechtigt ist.
Für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld haftet die Dienstleisterin nur dann, wenn sie diese ausdrücklich übernommen hat, um diese aufzubewahren oder der Schaden aus einem Grund eingetreten ist, für den sie nach den allgemeinen Vorschriften haftet. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast.

18.2.2 Die Dienstleisterin haftet für die Wertgegenstände, die im auf dem Parkplatz der Dienstleisterin parkenden Kraftfahrzeug gelassen wurden, nicht beziehungsweise wird das Entstehen der in den parkenden Kraftfahrzeugen entstandenen Schäden von der Dienstleisterin geprüft und wenn der Schaden aus einer ihr vorwerfbaren Fahrlässigkeit entstanden ist, wird sie diesen erstatten.

18.3. Die Dienstleisterin haftet für die in sonstigen Bereichen des Hotels gelassenen Wertgegenstände nicht.

19. Verschwiegenheitspflicht

Bei der Erfüllung ihrer im Vertrag vereinbarten Pflichten ist die Dienstleisterin verpflichtet, nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. LXIII aus dem Jahre 1992 über den Schutz personenbezogener Daten und die Öffentlichkeit von öffentlichem Interesse und der mi dem Datenschutz verbundenen einschlägigen Rechtsvorschriften – und wenn die Vertragspartei es zur Kenntnis der Dienstleisterin gebracht hat – nach den einschlägigen inneren Vorschriften der Vertragspartei zu verfahren.

20. Höhere Gewalt

Gründe oder Umstände (z. B.: Krieg, Brandfall, Hochwasser, Unwetter, Stromausfall, Streik), auf die Parteien keinen Einfluss nehmen können (höhere Gewalt), befreien jede Partei von der Erfüllung ihrer Vertragspflichten, solange diese Gründe oder Umstände bestehen. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass sie alles zumutbare unternehmen, um die Eintrittsmöglichkeit dieser Gründe und Umstände auf dem möglichst geringsten Niveau zu halten und dadurch die verursachten Schäden und Verzögerungen schnellstmöglich zu beseitigen.

21. Im Rechtsverhältnis der Parteien anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für das Rechtsverhältnis zwischen der Dienstleisterin und der Vertragspartei sind die Bestimmungen des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches richtunggebend. Zur Beurteilung der aus dem Dienstleistungsvertrag stammenden Rechtsstreite ist das nach dem Ort der Dienstleistung über Befugnis verfügende Gericht zuständig.

22. Internetseite

22.1. Hinweise und Links

Die Dienstleisterin hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt von Materialien, die auf ihrer Internetseite verlinkt sind oder auf die hingewiesen wird und sich im Eigentum von Dritten befinden.

22.2. Urheberrecht

Die Internetseiten, die Layouts der verwendeten Diagramme, Bilder und Logos beziehungsweise die Sammlung der individuellen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung oder Verwendung dieser Diagramme, Bilder und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des amtlichen Vertreters der Dienstleisterin nicht gestattet.

22.3. Cookies

Bei dem Besuch unserer Internetseiten entsteht ein wiederholendes Cookie (ein kleines Textfile) und wird auf der Festplatte Ihres Computers gespeichert. Das Cookie ermöglicht Ihre Identifizierung, wenn Sie unsere Internetseite besuchen und so wird Ihr Browsing auf der Seite leichter und Ihr Online-Erlebnis persönlich gemacht.

22.4. Analytik

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22.5. SSL-Sicherheit

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22.6. Anmeldung zum Newsletter

Bei der Anmeldung zum Newsletter stimmt der Benutzer mit der freiwilligen Angabe seines Namens und seiner E-Mail-Adresse zu, E-Mails von der Dienstleisterin zu erhalten. Von der Dienstleisterin wird ermöglicht, dass der Benutzer vom Newsletter mit dem auf die E-Maul-Adresse hotelhegiq.hu gesendeten Abmeldeantrag oder mit Klicken auf den im Newsletter befindlichen Link „Abmelden“ jederzeit abmelden kann.

22.7. Remarketing-Code

Auf der Internetseite verwenden wir Remarketing-Code, um Besuche auf spezifischen Seiten zu verfolgen, damit wir den Besuchern dieser Seiten später gezielte Marketingbotschaften zukommen lassen können. Die Besucher der Internetseite können die Cookies von Remarketing-Codes mit der entsprechenden Einstellung des gegebenen Browsers zulassen, blockieren.

Erlebnisse

Egal, ob Sie zum Aktivurlaub oder zur Wellnesserholung bei uns ankommen, die Region bietet eine Vielzahl von besonderen Programmen. Die historische Innenstadt von Sopron, Fertőd, Nagycenk, das Höhlentheater Fertőrákos und Wien befinden sich auch innerhalb einer Entfernung von 20-60 Km.

Wellness

In direkter Nachbarschaft des Hotels HegiQ bietet das Thermalbad SÁ-RA mit seinen Wellness- und Kurbecken eine richtige Rekreation für unsere Gäste, aber unser Hotel verfügt auch über eigenen Wellnessbereich mit finnischer Sauna, Infrarotsauna, Jacuzzi, Eisbrunnen.

Gastronomie

Die Gegend bietet zahlreiche Möglichkeiten zu Weinverkostungen und anderen hervorragenden gastronomischen Dienstleistungen für diejenigen, die sich auf Abendteuer einlassen wollen. In unserem Restaurant können unsere Gäste ein reichhaltigen Frühstücksbuffet und für Abendessen ein 4-Gänge-Menü konsumieren, nachmittags bieten wir Kaffee und Kuchen an.

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